Einen orthopädischen Bürostuhl oder höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) beantragen
Nach den Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kann ein Zuschuss zu einem "orthopädischen Bürostuhl" und "höhenverstellbaren Schreibtisch" gezahlt werden.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Rücken haben und unter Rückenschmerzen leiden, ist es möglich, dass Ihnen Ihr Facharzt attestiert, dass die Beschaffung eines "orthopädischen Bürostuhls unabdingbar oder zwingend notwendig" ist. Gegebenenfalls gibt der Arzt noch den Hinweis, dass der orthopädische Stuhl einen rundum beweglichen "Sitz für aktives dynamisches Sitzen und zusätzlich eine aktive Lordosenstütze" haben muss.
Eine "Befürwortung, Empfehlung oder Unterstützung" durch den Hausarzt oder Facharzt reicht nicht aus, auch nicht, dass ein "ergonomischer Bürostuhl" beschafft werden müsste - denn für ergonomische Möbel ist der Arbeitgeber zuständig.
Um den Zuschuss zu erhalten, muss vor Beschaffung ein "Antrag auf Bewilligung eines Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben" im Rahmen eines Formularpakets gestellt werden. Der Antrag soll klären, ob ein zwingender Bedarf für einem orthopädischen Bürostuhl besteht. Der Bewilligungsbescheid-Vordruck der Deutschen Rentenversicherung gibt einen Hinweis, was darunter zu verstehen ist: Ein orthopädischer Bürostuhl muss ein aktiv dynamisches Sitzen ermöglichen, wie es bei einem Bürostuhl mit Synchronmechanik gegeben ist, und er muss eine aktive Lordosestütze besitzen.
Beide Bedingungen erfüllt der Schwipp-Bürostuhl.
Soll der orthopädische Stuhl und/oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch von der Rentenversicherung bezuschusst werden, müssen Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung ausgefüllt werden.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Rücken haben und unter Rückenschmerzen leiden, ist es möglich, dass Ihnen Ihr Facharzt attestiert, dass die Beschaffung eines "orthopädischen Bürostuhls unabdingbar oder zwingend notwendig" ist. Gegebenenfalls gibt der Arzt noch den Hinweis, dass der orthopädische Stuhl einen rundum beweglichen "Sitz für aktives dynamisches Sitzen und zusätzlich eine aktive Lordosenstütze" haben muss.
Eine "Befürwortung, Empfehlung oder Unterstützung" durch den Hausarzt oder Facharzt reicht nicht aus, auch nicht, dass ein "ergonomischer Bürostuhl" beschafft werden müsste - denn für ergonomische Möbel ist der Arbeitgeber zuständig.
Um den Zuschuss zu erhalten, muss vor Beschaffung ein "Antrag auf Bewilligung eines Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben" im Rahmen eines Formularpakets gestellt werden. Der Antrag soll klären, ob ein zwingender Bedarf für einem orthopädischen Bürostuhl besteht. Der Bewilligungsbescheid-Vordruck der Deutschen Rentenversicherung gibt einen Hinweis, was darunter zu verstehen ist: Ein orthopädischer Bürostuhl muss ein aktiv dynamisches Sitzen ermöglichen, wie es bei einem Bürostuhl mit Synchronmechanik gegeben ist, und er muss eine aktive Lordosestütze besitzen.
Beide Bedingungen erfüllt der Schwipp-Bürostuhl.
Soll der orthopädische Stuhl und/oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch von der Rentenversicherung bezuschusst werden, müssen Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung ausgefüllt werden.
Wenn Sie wegen Ihrer Rückenprobleme an einer Rehabilitations-Maßnahme teilgenommen haben und im Entlassungsbericht steht, dass die Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls unabdingbar ist, können Sie mit einiger Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Kostenübernahme für einen solchen Bürostuhl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) stellen.
Den Antrag reichen sie zusammen mit einem Angebot für einen orthopädischen Schwippstuhl ein. Wenden Sie sich an uns!
Sehr nützlicher Hinweis eines Antragstellers bei der DRV:
"Wenn man innerhalb der letzten 6 Monate eine Rehamaßnahme hatte, ist es definitv so, dass man nur den Entlassungsbericht und das entsprechende Formular ausfüllen muss. Die vielen anderen Formulare braucht man nicht auszufüllen."
Den Antrag reichen sie zusammen mit einem Angebot für einen orthopädischen Schwippstuhl ein. Wenden Sie sich an uns!
Sehr nützlicher Hinweis eines Antragstellers bei der DRV:
"Wenn man innerhalb der letzten 6 Monate eine Rehamaßnahme hatte, ist es definitv so, dass man nur den Entlassungsbericht und das entsprechende Formular ausfüllen muss. Die vielen anderen Formulare braucht man nicht auszufüllen."
Alle Angaben ohne Gewähr
Die Agentur für Arbeit genehmigt orthopädische Bürostühle und höhenverstellbare Schreibtische, wenn die DRV nicht zuständig ist, nämlich dann, wenn die Versicherungszeit bei der DRV weniger als 15 Jahre beträgt.
Kein Zuschuss wird zu einem "ergonomischen Bürostuhl" gezahlt, dafür ist der Arbeitgeber zuständig.
Kein Zuschuss wird zu einem "ergonomischen Bürostuhl" gezahlt, dafür ist der Arbeitgeber zuständig.
Was ist ein orthopädischer Bürostuhl im Unterschied zu einem ergonomischen Bürostuhl?
Nach den Richtlinien der deutschen Rentenversicherung kann ein Zuschuss zu einem "orthopädischen Bürostuhl" gezahlt werden. Kein Zuschuss wird zu einem "ergonomischen Bürostuhl" gezahlt. Um den Zuschuss zu erhalten, muss vor Beschaffung ein "Antrag auf Bewilligung eines Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben" im Rahmen eines Formularpakets gestellt werden. Der Antrag soll klären, ob ein Bedarf zu einem orthopädischen Bürostuhl besteht. Das Problem ist nun, dass nirgendwo klar definiert ist, was einen orthopädischen Bürostuhl ausmacht und insbesondere, was ihn einem ergonomischen Bürostuhl unterscheidet. Einen Hinweis dazu gibt aber der Bewilligungsbescheid-Vordruck der deutschen Rentenversicherung. Darin steht, dass ein orthopädischer Bürostuhl aktiv dynamisches Sitzen ermöglichen muss, wie es z.B. bei einem Bürostuhl mit Synchronmechanik gegeben ist, und dass eine Sitzneigungs-Verstellung vorhanden sein muss.
Bei einem Stuhl mit Synchronmechanik vergrößert sich der Winkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne, wenn man vor und zurück schwingt. Dadurch werden die Gelenke im Lendenwirbelbereich bewegt. Auf einem üblichen Bürostuhl mit Synchron-Mechanik erfolgt diese Bewegung nur in eine Richtung, nämlich nach vorne und hinten. Unser Körper ist aber so gebaut, dass wir uns in alle Richtungen bewegen können und auch sollen, damit unser Bewegungsapparat für Bewegungen in seitliche Richtungen nicht verkümmert. Darum ist bei jedem Schwipp Bürostühl und allen Schwipp Hockern der Sitz auch seitwärts neigbar, so dass Sie Ihren Körper in jede Richtung frei bewegen können.
Schwipp Bürostühle erfüllen die Voraussetzungen für einen orthopädischen Bürostuhl, die die deutsche Rentenversicherung verlangt. Schwipp Bürostühle gehen sogar über diese Voraussetzungen hinaus, weil ihre ergonomischen Sitze ein in jede Richtung frei bewegliches Sitzen erlauben. Die aktive Lordosenunterstützung sorgt zusätzlich dafür, dass sich die Rückenlehne Ihrem Rücken immer anschmiegt. Die Wirbelsäule verliert nicht den Kontakt zur Rückenlehne, insbesondere nicht im unteren Bereich der Lendenwirbelsäule, wo die häufigsten Probleme beim Sitzen auftreten. Allein, wenn Sie einen Fuß bewegen, bewegt sich auch der Schwipp. Die Lendenwirbelsäule, also der besonders wichtige Bereich unseres Halteapparats zwischen Brustkorb und Becken, nimmt diese Bewegung auf und wird auf diese Weise automatisch trainiert.
Bei einem Stuhl mit Synchronmechanik vergrößert sich der Winkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne, wenn man vor und zurück schwingt. Dadurch werden die Gelenke im Lendenwirbelbereich bewegt. Auf einem üblichen Bürostuhl mit Synchron-Mechanik erfolgt diese Bewegung nur in eine Richtung, nämlich nach vorne und hinten. Unser Körper ist aber so gebaut, dass wir uns in alle Richtungen bewegen können und auch sollen, damit unser Bewegungsapparat für Bewegungen in seitliche Richtungen nicht verkümmert. Darum ist bei jedem Schwipp Bürostühl und allen Schwipp Hockern der Sitz auch seitwärts neigbar, so dass Sie Ihren Körper in jede Richtung frei bewegen können.
Schwipp Bürostühle erfüllen die Voraussetzungen für einen orthopädischen Bürostuhl, die die deutsche Rentenversicherung verlangt. Schwipp Bürostühle gehen sogar über diese Voraussetzungen hinaus, weil ihre ergonomischen Sitze ein in jede Richtung frei bewegliches Sitzen erlauben. Die aktive Lordosenunterstützung sorgt zusätzlich dafür, dass sich die Rückenlehne Ihrem Rücken immer anschmiegt. Die Wirbelsäule verliert nicht den Kontakt zur Rückenlehne, insbesondere nicht im unteren Bereich der Lendenwirbelsäule, wo die häufigsten Probleme beim Sitzen auftreten. Allein, wenn Sie einen Fuß bewegen, bewegt sich auch der Schwipp. Die Lendenwirbelsäule, also der besonders wichtige Bereich unseres Halteapparats zwischen Brustkorb und Becken, nimmt diese Bewegung auf und wird auf diese Weise automatisch trainiert.
Ein Gerichtsverfahren mit der BfA Berlin
Eine Dame beantragte bei der BfA die Kostenübernahme eines rund 2000 € teuren orthopädischen Bürostuhls eines anderen Fabrikats. Daraufhin bewilligte die BfA im Februar 2003 einen Zuschuß von 593 €, den üblichen Regelsatz der BfA. Die Dame war damit nicht einverstanden, denn die BFA erkenne mit der Bewilligung den Bedarf für einen orthopädischen Bürostuhl an, deshalb solle die BfA den beantragten Stuhl auch vollständig finanzieren. Das wurde abgelehnt. Schließlich klagte die Dame auf volle Kostenübernahme. In der Gerichtsverhandlung schlug der Anwalt der BfA vor, die Dame solle doch einen Schwipp - den die Dame nicht kannte - beschaffen, dann reiche der Zuschuß für einen vollständigen Stuhl.
Darauf ging die Dame ein und der Prozess endete gütlich.
→ Jetzt einen Kostenvoranschlag für den orthopädischen Bürostuhl Schwipp einholen
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